KHG Schleswig-Holstein: Keine zusätzlichen Hürden für Vernetzung und Forschung
Mit einer Ergänzung des Landeskrankenhausgesetzes will Schleswig-Holstein Patientendaten besser schützen. Der bvitg warnt vor Einschränkungen für die vernetzte Versorgung sowie die Forschung in Krankenhäusern.






