Warum die Digitalisierung Interoperabilität braucht

25.11.2019
Interoperabilität

Vernetzung ist auch im Gesundheitswesen eine Kernvoraussetzung für die Digitalisierung, doch noch gibt es hierzulande einige Hürden, bis ein Austausch über unterschiedliche Systeme und Sektoren tatsächlich Realität werden kann.

Die Bedeutung von Interoperabilität im Gesundheitswesen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, denn wie Daten interpretiert werden, kann sich direkt auf die Therapie und Gesundheit der behandelten Person auswirken: Beispielsweise bei der Analyse von Laborwerten oder der Weiterleitung von Arztbriefen.

Eine schnelle und vor allem korrekte Deutung von Daten kann hier Fehlbehandlungen vermeiden. Im Zuge der auf Daten basierenden Medizin wird die Bedeutung des Themas zudem weiterwachsen. Deshalb ist es zentral, dass Informationen auf Basis von Standards ohne Verlust ausgetauscht und eindeutig verarbeitet werden können.

Trotzdem gibt es hierzulande eher ein Konstrukt aus Insellösungen – also das Gegenteil von Interoperabilität. Dies liegt zum Teil an der fehlenden Nutzung von internationalen Standards bei der Formulierung seitens Organisationen der Selbstverwaltung, etwa der Spezifikation der elektronischen Patientenakte (ePA). Hier ist aufgrund der erfolgten Umsetzung eine standardkonforme Anwendung nicht mehr möglich – obwohl internationale Standards ursprünglich herangezogen wurden. Ebenfalls eher abträglich für die Standardisierung war es, dass wichtige Abstimmungsprozesse ignoriert wurden.

Doch es gibt immerhin Anstrengungen seitens der Politik, diese Problematik zu lösen. Sowohl Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als auch Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) beschäftigen sich damit. Speziell im Fall ePA wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Sicherstellung der Interoperabilität beauftragt.

Dabei wird ein zentralistischer Ansatz verfolgt, der teilweise die Prinzipien der Standardisierung ad absurdum führt, die ja von Grund auf durch Austausch und Zusammenarbeit geprägt sind.

Formell ist die KBV dazu verpflichtet, Entscheidungen im Benehmen mit weiteren Organisationen des Gesundheitswesens zu treffen, etwa den Interessenverbänden der Forschung und Industrieverbänden. Die finale Entscheidungsgewalt liegt aber bei der KBV. Inwieweit der Benehmensherstellungsprozess das richtige Instrument ist, um alle betroffenen Akteure der Gesundheitswirtschaft in die Entwicklung einzubeziehen, wird sich deshalb noch zeigen.

Dieser Text erschien zuerst in der Ausgabe 06|2019 der E-HEALTH-COM.