Antrag auf eine Mitgliedschaft

An den:

Bundesverband Gesundheits-IT — bvitg e. V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin

Kontakt Unternehmensvertreter/in

Unser Unternehmen erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Mitgliedschaft:

  • Herstellung und Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen für das Gesundheitswesen.
  • Reguläre Mitglieder: Jahresumsatz mit Informations- und Kommunikationssystemen für das Gesundheits wesen von mindestens 1.000.000,- €.
  • Unternehmen können als verbundene Mitglieder mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten aufgenommen werden, wenn und solange sie im mehrheitlichen Besitz eines Mitglieds stehen.
  • Unternehmen, deren Gründung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt und deren Jahresumsatz den Betrag von 1.000.000,- € nicht erreicht, können den Antrag auf Aufnahme als Entrepreneur-Mitglied stellen.

Weitere Angaben

Ansprechperson Buchhaltung

FAQ zur Mitgliedschaft beim Bundesverbandes Gesundheits-IT

Wer kann Mitglied werden?

Prinzipiell steht der Verband allen Unternehmen offen, die digitale Primär- und Sekundärlösungen für das Gesundheitswesen herstellen oder anbieten. Junge Unternehmen und Startups sind bei uns ausdrücklich willkommen.

Zu den Themenbereichen unserer Mitglieder zählen:

  • Administrative und medizinische Informationssysteme für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege-Einrichtungen sowie medizinische Versorgungszentren
  • Arzneimitteldatenbanken, Archiv- und Kommunikationslösungen, Systeme für Apotheken und Materialwirtschaften, Laboratorien, Radiologien und weitere Fachrichtungen
  • Lösungen zur einrichtungsübergreifenden Kommunikation sowie Telematikanwendungen
  • Patientenzentrierte Dienste wie Gesundheitsakten, eServices und Infrastrukturlösungen

Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband ist, dass ein Unternehmen durch die Herstellung oder den Vertrieb von informationstechnischen Systemen bzw. Software einen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 € im Gesundheitswesen erzielt.

Zudem können Unternehmen als sogenannte verbundene Mitglieder mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten aufgenommen werden, wenn und solange sie im mehrheitlichen Besitz eines Mitglieds stehen.

Detaillierte Informationen können Sie unserer Satzung entnehmen.

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

Reguläre Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12.750 €, zusätzlich wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 5.000 € fällig. Verbundene Mitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag und lediglich einen jährlichen Sonderbeitrag von 2.750 €.

Startups und junge Unternehmen, die Entrepreneur-Mitglied sind, zahlen zusätzlich zum Aufnahmebeitrag einen deutlich reduzierten Sonderbeitrag in Höhe von 3.500 € pro Geschäftsjahr. Das erste Jahr der Mitgliedschaft ist für sie beitragsfrei.

Detaillierte Informationen können Sie unserer Beitragsordnung entnehmen.

Wie läuft die Entscheidungsfindung im Verband?

Der bvitg ist demokratisch aufgebaut, alle Projekt- und Arbeitsgruppen stehen den Mitgliedsunternehmen gleichberechtigt zur Mitwirkung offen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung haben reguläre und Entrepreneur-Mitglieder – unabhängig von ihrer Größe – dieselbe Anzahl an Stimmen. Das Stimmrecht von Verbundenen Mitgliedern ist auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt, um eine überproportionale Einflussnahme von Unternehmensgruppen auszuschließen. Detaillierte Informationen können Sie unserer Satzung entnehmen.“

Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft beim bvitg?

Werfen Sie einen Blick in unser Paper zu den  Vorteilen der bvitg Mitgliedschaft.

Ihre Ansprechpartnerin im Verband

Portrait-Foto Luise Redders