Einführung eines Institutionskennzeichens für Softwarehersteller
Seit November 2023 erhalten Softwarehersteller erstmalig und offiziell die Möglichkeit, ein Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE zu beantragen und über die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) oder die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) ein Zertifikat zu bekommen.
Dieser Meilenstein konnte nach intensiver Arbeit der AG QS im G-BA sowie im engen Austausch mit weiteren Stakeholdern wie der DKG und dem GKV-SV erzielt werden.







