Digitalisierung zum Erfolg führen: bvitg-Positionierung zur Steigerung des Nutzens der ePA für alle durch eine bidirektionale Schnittstelle zu KHZG-Patientenportalen
30.10.2023Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle soll ab 2025 für Versicherte als Gesundheitsplattform verfügbar sein.
Ihr praktischer Nutzen für Patient:innen und die medizinischen Versorgungsprozess ergibt sich mitunter aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Genauer sieht dieses eine Anbindungsmöglichkeit der ePA an die geförderten Patientenportale vor, die einen digitalen Dokumentenaustausch zwischen Patient:innen und Krankenhäuser ermöglicht. Zukünftig könnte der Einsatz intersektoraler Patientenportale die beschriebenen Mehrwerte auch außerhalb des klinischen Umfeldes generieren. Der bvitg sieht hier enormes Potenzial für einen verbesserten Patient:innen-Service, effizientere Arbeitsabläufe und Personalentlastungen.
Im Gesetzgebungsprozess sind die Anforderungen an eine entsprechende Schnittstelle jedoch bislang unzureichend berücksichtigt, womit diese aufgrund der aktuellen gematik-Spezifikation derzeit nicht bereitgestellt werden kann. Das vorliegende bvitg-Positionspapier verdeutlicht, dass die Patientenportale neben einer eindeutigen Patientenidentifikation bei der Krankenhausaufnahme für den Zugang zu digitalen Identitäten eine offen, standardisierte und durch die gematik definierte Schnittstelle benötigen, um somit beispielsweise bereits vor dem Krankenhausaufenthalt Informationen zwischen Patient:innen und Krankenhaus gemeinsam zu nutzen. Nur wenn das Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums dies berücksichtigt, kann das Patientenportal bei jährlich rund 60 Millionen Behandlungskontakten sinnvoll und erfolgreich in den Versorgungsprozess implementiert werden.
