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Klarstellung zur Verschiebung der Heilmittelrichtline
Am 03. September beschloss der G-BA die Verschiebung des Termines für das Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie. Die Software-Industrie für die Verzögerung verantwortlich zu machen, entspricht nicht den Tatsachen: Unvollständige Spezifikationen erschweren eine fristgerechte, ergonomische Umsetzung.





