KHG Schleswig-Holstein: Keine zusätzlichen Hürden für Vernetzung und Forschung

03.12.2019

Mit einer geplanten Ergänzung des Landeskrankenhausgesetzes will die Landesregierung von Schleswig-Holstein den Schutz von Patientendaten verbessern. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) das Grundanliegen des Gesetzes, warnt aber gleichzeitig vor Einschränkungen für die vernetzte Versorgung sowie die Forschung in Krankenhäusern.

Patientendaten sind ein höchst schützenswertes Gut, dieser Tatsache trägt auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Rechnung. Mit einem neuen Gesetz (Stand 09.10.2019) plant die Landesregierung von Schleswig-Holstein nun, die dortigen rechtlichen Vorgaben auf Landesebene zu konkretisieren und umzusetzen.

Im aktuellen Gesetzesentwurf sieht der bvitg jedoch erheblichen Anpassungsbedarf: Hauptkritikpunkt sind dabei die Einschränkungen auf eine Vor-Ort-Speicherung und -Verarbeitung von Patientendaten in den jeweiligen Krankenhäusern. Dieser widersprächen der Idee einer vernetzten Versorgung und behindern insbesondere den Einsatz anderer, innovativer Dienste zur Datennutzung wie Cloud & Cloud Computing.

Nachbesserungen empfiehlt der Verband darüber hinaus bei den Verarbeitungsprozessen, die noch weiter konkretisiert und klargestellt werden müssten, um eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu schaffen. Kritisch sieht der bvitg darüber hinaus die vorgesehene Verpflichtung zur schriftlichen Einwilligung bei der Verarbeitung von Daten: Hier wäre ein praxis- und zukunftsorientierterer Ansatz zu bevorzugen, der auch eine elektronische Einwilligung zulässt.

In seiner Stellungnahme wirbt der bvitg zudem für eine Stärkung der (Versorgungs-)Forschung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Um im bundesweiten Vergleich einheitliche Voraussetzungen zu schaffen, müssten weitere Tatbestände zur Durchführung medizinischer Forschung in das Gesetz aufgenommen werden. Der Verband setzt sich für eine bundesweite Harmonisierung der Anforderungen in den Landesdatenschutz- und Krankenhausgesetzen ein und warnt vor einem Flickenteppich an Regulierungen.

Download der Stellungnahme

2019 11 02 bvitg Stellungnahme E... (684,46 kB)

bvitg-Referent

Chris Berger
Referent Politik
chris.berger@bvitg.de