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Datenschutz-Arbeitsgruppen von bvitg, GMDS und GDD empfehlen Arztpraxen und Krankenhäusern vor dem Hintergrund des EuGH-„Safe-Harbor“-Urteils Verträge kritisch zu prüfen
In einer gemeinsamen Stellungnahme rufen die Datenschutz-Arbeitsgruppen des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg), der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) die von der „Safe-Harbor“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.10.2015 – C-362/14 betroffenen Akteure zum Handeln auf.