PressemitteilungenInteroperabilität
Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen.