Wie gelingt Interoperabilität?

26.04.2017
Interoperabilität

Bei einer von bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt moderierten Podiumsdiskussion zum Interoperabilitätsverzeichnis betonte Christof Greife von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), dass der gesetzlich vorgegebene Termin für den Start des Interoperabilitätsverzeichnisses (30. Juni 2017) eingehalten werde: „Ab diesem Zeitpunkt werden wir Anträge annehmen. Bis dahin wollen wir auch die Experten benannt haben, die die Kommentierung der Standards vornehmen.“

Derzeit herrscht in der Branche noch reichlich Verwirrung über die genaue Ausgestaltung des neuen Verzeichnisses. Kritisiert wird unter anderem, dass Experten bereits für eine Teilnahme angefragt wurden, obwohl noch nicht einmal eine Geschäfts- und Verfahrensordnung vorliegt. Dies sei sicher nicht optimal, gab Greife zu. Es sei aber nötig gewesen, um den gesetzlichen Starttermin einzuhalten. Experten, die grundsätzlich zur Teilnahme bereit sind, erhalten nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von der gematik ausführliche Informationen über Aufgaben und Arbeitsumfang. Niemand müsse die Katze im Sack kaufen, so Greife.

Für das BMG kündigte Stefan Bales an, dass die endgültige Fassung der Geschäfts- und Verfahrensordnung zeitnah vorgelegt werde. Aktuell befinde sich die zweite Version zur Genehmigung beim Ministerium. Die erste, von der gematik Ende 2016 erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung, hatte das BMG als unzureichend abgelehnt.

Die Diskussionsrunde verdeutlichte, dass es noch eine Reihe von unterschiedlichen Vorstellungen im Hinblick auf die Finanzierung des Interoperabilitätsverzeichnisses und im Hinblick auf die Verbindlichkeit der dort aufgeführten Standards gebe. Vorgesehen sei, dass eingereichte Standards von Experten kommentiert und dann inklusive der Kommentare veröffentlicht würden, so Greife.

In einem zweiten Schritt könne die gematik dann bestimmte Standards konkret empfehlen. E-Health-Anwendungen, die andere Standards nutzen, sollen dann nicht mehr von der GKV bezahlt werden. Hier stelle sich die Frage der konkreten Umsetzung, betonte Mittelstaedt. Bales erläuterte, dass es beispielsweise denkbar sei, dass Pauschalen für elektronische Arztbriefe nur noch dann bezahlt werden, wenn von der gematik empfohlene Standards genutzt würden. Auf diese Weise entstehe jene Verbindlichkeit, die viele Kritiker des Verzeichnisses vermissen.

Greife kündigte an, dass das Einstellen von Standards in das neue Verzeichnis kostenpflichtig werde. Das war bisher noch unklar. Er betonte auch, dass ehrenamtliche Standardisierungsorganisationen von dieser Gebühr befreit würden. Die Kommentierung der Standards durch die Experten werde allerdings nicht vergütet. Hier sehen viele die Gefahr, dass dadurch offene, internationale Standards benachteiligt werden. In jedem Fall soll es bereits Ende 2017 einen ersten Zwischenbericht der gematik geben, der die bis dahin gemachten Erfahrungen auswertet – auch um besser beurteilen zu können, ob nicht doch Änderungen am Prozedere nötig sind.