Wächter der Standards

20.04.2017
Interoperabilität

In letzter Minute, aber mit großer Tragweite: So wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang März im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AM-VSG) ermächtigt, in Zukunft per Rechtsverordnung wesentliche Fragen im Kontext der semantischen und technischen Interoperabilität zu lösen. So soll das BMG Vorgaben für offene, systemneutrale, interoperable und möglichst standardisierte Datenschnittstellen entwickeln, damit die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung oder andere relevante Informationen in jedem System einlesbar sind. Dadurch wird der Gesundheitsminister oberster Wächter über deutsche Standards im Gesundheitswesen.

Eine kluge Entscheidung, sofern die entsprechende Expertise der Industrie und der einschlägigen Standardisierungsorganisationen HL7 und IHE eingebunden und auch beachtet wird. Dann könnte der Gordische Knoten endlich durchschlagen werden. Sinnvolle und funktionale Standards würden ihren Weg in das System finden. Wir wünschen dem Minister weiterhin den Mut und die Entschlossenheit auf diesem Weg.