Mehr Digitalisierung bedeutet mehr Zeit für Menschen

05.12.2018

Gerade das Thema Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen mit starken Emotionen verbunden. So auch für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in seiner Plenarrede zum Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) am 27. September 2018 anmerkte: „Diesen Schicksalsschlag, den es bedeutet, pflegebedürftig zu werden, können wir nicht wegreformieren. (…) aber wir können helfen, so gut es geht: durch Unterstützung im Alltag durch ambulante Dienste, durch pflegerische Versorgung, durch finanzielle Anerkennung an so vielen Stellen wie möglich.“

Ein wichtiger Baustein ist hierbei die Digitalisierung in der Pflege. Durch sie lassen sich entscheidende Änderungen effektiv und nachhaltig herbeiführen. Dafür müssen die legislativen Weichen bereits heute im und mit dem PpSG gestellt werden. Investitionen in die digitale Infrastruktur von Pflegeeinrichtungen und Kliniken, Einbeziehung der Anbieter von Gesundheits-IT in die Ausgestaltung interoperabler Prozesse sowie ein festes Datum für den Anschluss der Pflege an die Telematikinfrastruktur sind Grundvoraussetzung für die Schaffung von digitaler Arbeitserleichterung in der Pflege.

Im Rahmen der Expertenanhörung am 10. Oktober im Bundestag erklärte Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, deshalb: „Die Fortführung des Krankenhausstrukturfonds sehen wir als positives Zeichen, jedoch reicht eine Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro im Vergleich zu einem aktuellen Investitionsstau von über sechs Milliarden Euro nicht aus. Zudem sollte ein regelmäßiger sowie mit Fokus auf Digitalisierung zweckverbundener Mittelzufluss bedacht werden.“ Auch im Bereich der Altenpflege sieht Zilch Verbesserungspotenzial: „Um den komplexen Versorgungsprozess in der Pflege nachhaltig zu digitalisieren und damit Pflegekräfte grundlegend zu entlasten, ist die Verpflichtung zur Umstellung auf elektronische Prozesse notwendig. Gleichzeitig fordern wir eine erhöhte, langfristige und vollumfängliche Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Altenpflege. Eine einmalige Teilfinanzierung wird hier nicht zu nachhaltiger Entlastung führen. Der Gesetzgeber hat bei der Digitalisierung in der Pflege noch ungenutzte Möglichkeiten.“

Nachdrücklich wies der Verband auch darauf hin, dass beim Aufbau von digitalen Versorgungsstrukturen sowie der Definition von Schnittstellen und Terminologien im Bereich Pflege zwingend Standardisierungsgremien und die Industrie einbezogen werden sollten, um proprietäre Lösungen zu vermeiden.

bvitg-Monitor - E-HEALTH-COM 6/2018

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