Medikationsplan: Erstes Etappenziel wurde erreicht

08.06.2016

Der Medikationsplan kommt – inklusive einer technischen Spezifikation mit Blick auf eine elektronische Verarbeitung und Nutzung in der Zukunft. Fristgerecht legten am 2. Mai 2016 die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor. Damit wurde das erste Etappenziel in der Umsetzung des im E-Health-Gesetz festgelegten, bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht. In der Vereinbarung findet sich auch als Anlage eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans vor.

Damit folgte die Selbstverwaltung der Empfehlung der Industrie, die sich für eine frühzeitige Festlegung der technischen Umsetzung aussprach. Die technische Spezifikation – erstellt unter großem Termindruck in intensiver Zusammenarbeit von bvitg, ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser und HL7 Deutschland – bildet die fachlichen Vorgaben des in 2013 vom BMG vorgestellten „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapie-sicherheit“ ab und definiert für das Formular einen aktualisierten 2D-Barcode, welcher die Inhalte des Medikationsplans standardisiert als XML-Daten enthält. Auf Basis eines konstruktiven Austauschs haben so alle beteiligten Institutionen gemeinsam ein zukunftweisendes Fundament für die Gesundheitsversorgung geschaffen.