Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz

11.09.2019

Die Ausgliederung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) hin zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechtes auf Bundesebene ist zu begrüßen, da Kodier- und Abrechnungsfragen im Wesentlichen reduziert werden. Da zurzeit unterschiedliche Anforderungen aufgrund der Zuständigkeiten der Landes-MDKen für Form und Inhalte der zu übermittelnden Daten existieren, führt eine bundesweit einheitliche Anforderung zu mehr Transparenz, reduziert Bürokratiekosten und wird deshalb vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich unterstützt. Um die derzeit vorherrschende Komplexität in der Abrechnungssystematik noch weiter zu vereinfachen, bedarf es aus Sicht des Verbandes neben einer praxisnahen Umsetzung der Leitlinien einige kleinere Anpassungen im vorliegenden Gesetzestext seitens des Normgebers.

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2019 09 10 [bvitg] Stellungnahme... (154,89 kB)