Kernthema Interoperabilität

04.12.2018
Interoperabilität

Kommt ein Berliner in ein Café in Duisburg und bestellt einen Pfannkuchen. Dienstbeflissen zügig wird dem Gast aus der Hauptstadt der Wunsch erfüllt und ein saftiger, dampfender Eierkuchen serviert. Sehr appetitlich, jedoch nicht die Süßspeise, die erwartet wurde. Berliner bestellen eben keine „Berliner“, sondern Pfannkuchen, und der Nordrhein-Westfale brät aus Mehl, Eiern und Milch schmackhafte Pfannkuchen und keine Eierkuchen.

Ein klassisches Interoperabilitätsproblem, wie es auch täglich im deutschen Gesundheitssystem anzufinden ist. Damit Interoperabilität funktionieren kann, sind klare Vereinbarungen und Regeln notwendig, die für alle Beteiligten gleichermaßen gelten. Ähnlich wie in der Entwicklung und Anwendung von Sprache gilt es, je nach Zielsetzung der Kommunikation, möglichst viele Störfaktoren zu neutralisieren, um Ungenauigkeiten, Missverständnisse und Unschärfen und damit Fehler im Informationsaustausch zu vermeiden.

Dass es speziell in der Gesundheitsversorgung noch erheblichen Abstimmungsbedarf gibt, zeigt die aktuell von der KBV spezifizierte Archiv- und Wechselschnittstelle. Als Basis für die Wechselschnittstelle verwendet die KBV zwar den Standard HL7® FHIR®, nutzt aber eine spezielle „digitale Mundart“, die im Gegensatz zu gängigen Entwicklungsparadigmen steht. Generell ist die Verwendung des FHIR-

Standards also durchaus wünschenswert und wertvoll, wenn dabei die gängigen Entwicklungsnormen beachtet werden, um proprietäre Lösungen zu verhindern. Der Erstellungsprozess für Schnittstellen muss nach den sogenannten FRAND-Regeln (Offenheit, Transparenz etc.) erfolgen. Für die Archiv- und Wechselschnittstelle wären das die HL7-Entwicklungsparadigmen – nur so kann gewährleistet werden, dass alle Experten Kommentare abgeben und diese im Rahmen der Spezifizierung und Korrektur beachtet werden können. Wir können uns nur verstehen, wenn wir sowohl die gleiche Sprache sprechen, als auch die dazugehörige Grammatik beherrschen.

Generell beschreibt Interoperabilität die Fähigkeit der Zusammenarbeit von zwei oder mehreren unterschiedlichen heterogenen Systemen. Dabei sollen Informationen und Daten auf effiziente und verwertbare Art und Weise ohne Verlust von Daten ausgetauscht bzw. dem Benutzer zur Verfügung gestellt werden. Es wird zwischen vier verschiedenen Interoperabilitätsebenen unterschieden, der syntaktischen, semantischen, technischen sowie der organisatorischen Ebene.

In der Gesundheitswirtschaft sind die Ebenen der Interoperabilität derzeit unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Bereich der technischen / strukturellen Interoperabilität hat sich allgemein das Netzwerkprotokoll TCP/IP durchgesetzt. Über das Netzwerkprotokoll wird somit der Datenaustausch zwischen Computern geregelt. Sowohl bei der semantischen als auch bei der syntaktischen Interoperabilität gibt es bereits positive Beispiele. Im Bereich der semantischen Interoperabilität ist die Nutzung der International Statistical Classification (ICD) ein Beispiel für eine Klassifikation, die in Deutschland verwendet wird. Über die ICD werden durch alle an der (vertragsärztlichen) Versorgung teilnehmenden Ärzte medizinische Diagnosen verschlüsselt. Damit kommt seit über 30 Jahren ein international anerkannter Standard angepasst an die deutschen Erfordernisse in jedem deutschen Krankenhaus und in jeder deutschen Arztpraxis zum Einsatz. Auf der organisatorischen Ebene kann als Beispiel das Ultrakurzformat (UKF) für den bundeseinheitlichen Medikationsplan genannt werden, welches auf dem Standard Fast Healthcare Interoperability (FHIR) basiert und gleichzeitig den Prozess um die Medikation unterstützt.

bvitg-Monitor - E-HEALTH-COM 6/2018

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