Einführung eines Institutionskennzeichens für Softwarehersteller

11.12.2023

Seit November 2023 erhalten Softwarehersteller erstmalig und offiziell die Möglichkeit, ein Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE zu beantragen und über die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) oder die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) ein Zertifikat zu bekommen.
Dieser Meilenstein konnte nach intensiver Arbeit der AG QS im G-BA sowie im engen Austausch mit weiteren Stakeholdern wie der DKG und dem GKV-SV erzielt werden. Somit können künftig Datenflüsse auch direkt aus den Laborsystemen der Softwarehersteller für die Testlieferungen an die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen gesendet werden. Dies ist ein deutliches Plus gerade im Hinblick auf neue Verfahren, deren Einführung sich künftig über das vorgeschaltete Testverfahren reibungsloser bei den Leistungserbringern etablieren kann. Der bvitg war bei der Forderung nach einer eigenen IK für die Testverfahren zusammen mit der GKV-SV und der DKG maßgeblich beteiligt.

In den Klassifikationen und deren Geltungsbereiche, Regionalschlüssel, Seriennummern-Kontingente und Vergabestellen findet sich somit folgender Eintrag:  

Klassifi-kation  Geltungsbereich  Regionalschlüssel gem. Anl  Seriennummern-Kontingent  Vergabestelle und Betriebsnummer 
 

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Softwarehersteller im Sozialversicherungswesen für zertifikatsbasierte Testverfahren  2.1   0001-9999  ARGE•IK 32 323 995 

Quelle: GR-IK-2023-11 (gkv-datenaustausch.de) 

Wir danken Sabine Löffler, Martina Kuckelmann und der AG QS für ihr Engagement!