bvitg-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)

07.06.2024

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. befürwortet, dass das lang angekündigte Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) des Bundesministeriums für Gesundheit in Form eines Referentenentwurfes vorliegt.
Dieser skizziert wegweisende Weichenstellungen für die zukünftige Ausgestaltung und die administrative sowie operative Umsetzung der gematik GmbH. Aus unserer Sicht greift der Gesetzesentwurf bei der Ausgestaltung von effizienten, praxistauglichen und auf Kooperation angelegten Prozessen jedoch zu kurz. So wurde die intensivere Einbindung der für die Digitalisierung im Gesundheitswesen relevanten Stakeholder verpasst.
Die bisherige vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der gematik GmbH spiegelt sich im Gesetzesentwurf nicht wider. Dabei ist die Einbindung der Gesundheitsindustrie bei der Festlegung von technischen, semantischen sowie syntaktischen Standards, Profilen und Leitfäden unverzichtbar. Perspektivisch etabliert der Gesetzgeber mit dem Referentenentwurf aus Sicht des Verbandes eine Einschränkung des Wettbewerbes, der mittels regulatorischer Vorgaben und einer erheblichen Ausstattung von Befugnissen für die Digitalagentur Gesundheit die gesamte Breite digitaler Lösungen – von Primärsystemen bis zu digitalen Anwendungen – betreffen könnten.

Nur mit einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Versorgenden sowie IT-Anbietern kann eine nachhaltige digitale Infrastruktur geschaffen werden, die das deutsche Gesundheitswesen zukunftsfähig macht und den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Jene kooperative Leitintention sollte auch in einem überarbeiteten GDAG sichtbar werden.

„Wir hatten gehofft, dass mit dem Gesetzesentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz die begonnene konzeptionell verlässliche Zusammenarbeit zwischen Selbstverwaltung, Digitalagentur und Industrie fortgeführt wird. Herausgekommen ist ein nicht abschließend definierter Aufgabenzuwachs für eine Digitalagentur, deren Organisationsstruktur ebenfalls Raum für Spekulationen lässt“, erklärte bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.

 

Stellungnahme GDAG Bvitg (611,26 kB)