bvitg-Stellungnahme zum DVG
12.06.2019eHealth Strategie
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Mai 2019 zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG). Der Gesetzgeber möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durch die Einführung digitaler Anwendungen, den Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie die Setzung nötiger Vergütungsanreize, die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranbringen.
Der bvitg sieht allerdings am vorliegenden Referentenentwurf erheblichen Anpassungsbedarf, um sicherzustellen, dass die vorgesehenen digitalen Anwendungen den Patienten und Leistungserbringern zu Verfügung stehen. Um Innovation in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern, muss eine Entschlackung und Entbürokratisierung der Anforderungs- und Zertifizierungskataloge erfolgen. Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Erprobung und Einführung digitaler Anwendungen verbessert werden. Die Ausweitung der Regelungsspielräume für Krankenkassen zur Entwicklung eigener digitaler Angebote erachtet der bvitg als problematisch. Der Wegfall der § 68 SGB V elektronischen Gesundheitsakte wird ebenfalls als kritischer Einschnitt in die Wahlfreiheit der Patienten gesehen.
Um das Ineinandergreifen der komplexen Regelungen und Fristen zur Einführung der Konnektoren und Telematikanwendungen sicherzustellen, braucht es neben dem politischen Gestaltungswillen eine nationale Koordinierungsstelle E-Health Deutschland. Der bvitg als Vertretung der IT-Anbieter im Gesundheitswesen bedankt sich für die Gelegenheit zur Kommentierung des Entwurfes und nimmt zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) wie folgt Stellung: