App auf die Agenda

26.09.2016

Mobile Anwendungen sind mittlerweile im Alltag vieler Menschen fest verankert. Im Gesundheitswesen konzen­triert sich die Nutzung von mobilen Anwendungen durch Patienten derzeit vor allem auf den Wellness-, Fitness- und Lifestyle-Bereich. Die Tatsache, dass von einzelnen Krankenkassen schon die Kosten für Apps übernommen werden, zeigt aber: Auch der erste Gesundheitsmarkt wird immer mehr von den Entwicklungen erfasst.

Die Bundesregierung hat die CHARISMHA-Studie in Auftrag gegeben, um die Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps zu erfassen. Auch auf europäischer Ebene findet das Thema Anklang. Die Europäische Kommission hat einerseits den Code of Conduct on Privacy for mHealth Apps verabschiedet. Darin sind freiwillige Verhaltensregeln bezüglich des Datenschutzes für mHealth-App-Entwickler formuliert. Die Kommission erarbeitet zudem mit den Guidelines on Assessment of the Reliability of Mobile Health Applications ein weiteres freiwilliges Instrument für Entwickler. Dieses hat zum Ziel die Validität und Verlässlichkeit, mit denen Daten durch mobile Anwendungen erhoben werden, zu verbessern.

Der bvitg beschäftigt sich schon länger mit dem Thema „Apps“, da die bvitg-Mitglieder und deren Kunden vermehrt mit Fragen konfrontiert werden, inwieweit selbst erhobene Gesundheitsdaten in die Behandlung einfließen können bzw. sollen. Mit fortschreitender Entwicklung werden per App erhobene Daten auch mit den Primärsystemen kommunizieren und dieses mit weiteren Daten vervollständigen können. Die Nutzung mobiler Endgeräte und eine Kommunikation von Apps mit den Primärsystemen und elektronischen Patientenakten ist nicht zuletzt eine Chance, das Mitbestimmungsrecht der Patienten durch direkten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu stärken. Die Qualität von innovativen Anwendungen muss dabei sichergestellt werden, allerdings ohne zusätzliche gesetzliche Regulierung.