Aktuelles Positionspapier zum Krankenhaustransparenzgesetz

30.08.2023

Der bvitg unterstützt grundsätzlich die Initiative für eine patientenorientierte Transparenz in der stationären Versorgung.
Der aktuelle Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Transparenzverzeichnis über ein Krankenhaustransparenzgesetz erfordert deutlichen Nachbesserungsbedarf und ist an zentralen Punkten auf Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit zu überprüfen. Leider wurde die Industrie nicht zur Stellungnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz aufgefordert.
Aufgrund der fehlenden Einbindung weisen wir im Positionspapier auf umfangreiche Überarbeitungen/ Justierungen zu folgenden Punkten hin:
1. Vorrangregelung für das IQTIG nach §135d (2) SGB V ohne die Berücksichtigung der daraus resultierenden Konsequenzen.
2. Einführung eines transparenten Prozesses für die Bereitstellung der Daten für das Transparenzverzeichnis inklusive fehlender Berücksichtigung des hohen Ressourceneinsatzes bei den am Prozess beteiligten Akteuren.
3. Umsetzung Transparenzverzeichnis zum 1. April 2024 ohne Durchführung einer angemessenen Test- und Erprobungsphase.
4. Erneuter verweis auf die Festlegung von relevanten Anpassungen erst nach in Kraft treten durch das Bundeministerium für Gesundheit.

Finden Sie hier unsere ausführliche Position:

 

2023 08 30 RefE Krankenhaustrans... (181,72 kB)