Abrechnung der DRG-Fallpauschalen für Krankenhäuser in 2020 gefährdet
14.10.2019Pressemitteilungen
Der bvitg sieht die technische Umsetzung der Ausgliederung der Pflegeanteile aus den DRG-Fallpauschalen in Gefahr. Die gesetzliche Frist für die Selbstverwaltungsorgane zur Vorlage einer Fallpauschalenvereinbarung und des Entgeltkatalogs wurde am 30. September versäumt. Der Verband ruft deshalb zu einer schnellen Einigung seitens der Selbstverwaltung auf, sonst ist die Implementierung und Berechnung der neuen Pflegepersonalkosten mit Stichtag Januar 2020 nicht mehr zeitgerecht umsetzbar – mit deutlichen Auswirkungen auf die abrechnenden Krankenhäuser.
Die Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) 2018 hat umfassende Änderungen des Krankenhaus-finanzierungsgesetzes und die damit verbundene Veränderung des DRG-Vergütungssystems zur Ausgliederung der DRG Pauschalen beschlossen. Laut Gesetz sind die Akteure der Selbstverwaltung bis 30. September 2019 verpflichtet, eine Fallpauschalenvereinbarung und auf Basis derer einen Entgeltkatalog mit bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen der auszugliedernden Pflegepersonalkosten vorzulegen. Auf Basis dieser erfolgt die Abrechnung über die entsprechende Software. Entgeltsysteme und Abrechnungssysteme müssen die neuen Regelungen bis zum 01. Januar 2020 in den Krankenhäusern implementiert haben. Die gesetzliche Frist für die Veröffentlichung der Vergütungsregeln ist mittlerweile ohne Veröffentlichung eines Entgeltkataloges verstrichen. Damit verkürzt sich der ohnehin kurz bemessene Umsetzungszeitraum für Hersteller und Krankenhäuser.
„In weniger als drei Monaten sollen die Abrechnungssysteme im laufenden Betrieb der Klinik, sogar rückwirkend für das Jahr 2019, die auszugliedernden Pflegekosten berechnen können. Bis dato liegen weder die für die Anpassung der Softwarekomponenten erforderlichen Abrechnungsbestimmungen noch die Entgeltkataloge für 2020 vor. Dies ist eine nicht hinnehmbare Situation für die Industrieunternehmen, die dann innerhalb weniger Wochen ihre Systeme in Erwartung an eine fristgerechte Umsetzung unter Hochdruck anpassen müssen. Wir fordern die Vertragspartner auf Bundesebene dazu auf, hier schnellstmöglich zu einer Einigung zu kommen und einen Entgeltkatalog vorzulegen“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.
bvitg-Referent
Valentin Willaredt
Presse & Kommunikation
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