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Pressemitteilung: bvitg warnt: Neue Spezifikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefährdet Terminvergabe und Abläufe in Arztpraxen
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. regt dringend an, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die spezifizierte Serviceschnittstelle (§ 370a Abs. 5 SGB V) den gesetzlichen Anforderungen entsprechend neu, sinnvoll und marktkonform umsetzt.
Mit dem vorliegenden Spezifikationsentwurf geht die KBV weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus: Statt – wie vom Gesetzgeber gefordert – technische Festlegungen für die Übermittlung freier Termine zu treffen, werden Anforderungen formuliert, die immense technische Aufwände für Terminkalendersysteme darstellen.





