ePA - Wie geht's weiter

20.11.2019
Elektronische Patientenakte

In knapp einem Jahr soll die elektronische Patientenakte (ePA) allen 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen auf Wunsch zur Verfügung stehen – doch die Einführung steht derzeit unter keinem guten Vorzeichen.

Eigentlich sollte die ePA zu einem Leuchtturmprojekt in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen werden, spätestens mit der Intervention des Bundesjustizministeriums im Juli bekam das Bild Risse. Das Gesundheitsministerium sah sich gezwungen, die ePA-Regelung zum § 291h SGB V auszugliedern. Weggefallen sind damit neben der Einführung des digitalen Mutter- und Impfpasses, des Untersuchungshefts und der Datenspende auch wichtige Elemente zur ePA. Allen voran die Streichung zur Pflicht des Befüllens der Akte sowie des Anspruches auf Synchronisation des Notfalldatenmanagements und des elektronischen Medikationsplans. Es ist fraglich, ob eine stark im Nutzen eingeschränkte ePA breite Anwendung unter Ärzten und Patienten finden wird.

Deshalb arbeitet man im BMG derzeit unter Hochdruck am DVG 2.0, um die ePA und deren Begleitregelungen wieder in das SGB V einfließen zu lassen. Zeitgleich setzten Aktenhersteller die gematik-Spezifikation bereits um, und Primärsystemhersteller beschäftigen sich mit der Eingliederung in die IT-Systeme. Dabei bleiben viele Fragen unbeantwortet.

So ist im stationären Bereich zwar die Finanzierung grundsätzlich geregelt, eine finale Einigung wird allerdings durch die Vergabestellen wegen fehlender Krankenhauskonnektoren blockiert. Auch unklar ist, wie Hersteller von Krankenhaus-IT-Systemen die verschiedenen Anbindungskonzepte der ePA mit zentraler Datenspeicherung und dezentraler Datenspeicherung konkret implementieren sollen.

Eine weitere Frage betrifft die Standards für medizinische Informationsobjekte (MIOs). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist dafür zuständig, diese auf SNOMED-CT-Basis umzusetzen, bereits zum 1. Januar 2021 sollen die ersten MIOs spezifiziert sein. Allerdings wird zu diesem Zeitpunkt kein Arzt kodieren können, denn die Lizenz für Deutschland wird sich voraussichtlich wohl nur auf die Teilnehmer der Medizininformatik Initiative beschränken.

Kurzum: Es bleibt weiterhin spannend in Sachen ePA.

Dieser Text erschien zuerst in der Ausgabe 06|2019 der E-HEALTH-COM.