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Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird die digitale Versorgung in Deutschland nachhaltig prägen. Sie wurde im E-Health-Gesetz im Jahr 2015 gesetzlich verankert und soll ab 2019 für Versicherte zur Verfügung stehen. Die ePA kann ein wesentlicher Beschleuniger der Digitalisierung sein und somit dazu beitragen, dass diese auch für den Patienten greifbar wird. Der bvitg sieht die ePA als ein zentrales Element im zukünftigen deutschen und auch europäischen Versorgungsprozess.

Home > Themen > Elektronische Patientenakte
22.11.2018
PressemitteilungenElektronische Patientenakte

Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen

Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen: Verbände aus Ärzteschaft, Wirtschaft und Wissenschaft fordern Beteiligung von Fachexperten bei der Definition von medizinischen Inhalten.

 

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03.12.2018
Elektronische Patientenakte

ePA/TSVG

Die elektronische Patientenakte kommt! Ist das deutsche Gesundheitssystem bereit?

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07.09.2018
PressemitteilungenElektronische Patientenakte

Wettbewerb bei den Akten fördert Innovationen

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. bewertet den Beschluss des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes für eine bessere Patientenversorgung durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen bezüglich der Eingrenzung des Anbieter-Kreises für die elektronische Patientenakte (ePA) als kritisch.

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Positionen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Nachdem unter Mitwirkung des bvitg die Umsetzung der elektronischen Patientenakte durch das E-Health-Gesetz im SGB V verankert werden konnte, beschreibt der Verband nun in einem Positionspapier die Voraussetzungen, damit die persönliche elektronische Patientenakte in Zukunft ein etablierter Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland wird.

Download Positionspapier
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