Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 und deren Wirksamwerden am 25. Mai 2018 gelten ab diesem Datum nur noch die Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hinsichtlich der Auftragsverarbeitung (AV). Die Auftragsverarbeitung ist zudem in der DS-GVO abschließend geregelt, sodass kein nationaler Gesetzgeber innerhalb der Europäischen Union weitere Regelungen hinzufügen oder bestehende Regelungen ändern bzw. für ungültig erklären darf.

Auch die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Inhalte eines Auftragsverarbeitungs-Vertrages (AV-Vertrag) sind in der DS-GVO abschließend geregelt. Diese Anforderungen entsprechen weitestgehend dem jetzigen deutschen Recht, jedoch gibt es einige Abweichungen, die bei zukünftigen Vertragsschlüssen zu beachten sind. Die Regelungen der DS-GVO gelten aber auch für alle schon vorhandenen und noch laufenden Verträge, so dass alle diese Verträge auf Konformität zu den Anforderungen der DS-GVO geprüft und ggfs. angepasst werden müssen.

Dies haben wir zum Anlass genommen unsere bisherige Version des ADV Mustervertrags grundlegend zu überarbeiten und einen Hinweis zum Umgang mit Altverträgen zu erstellen. DieArbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V., BvD (Arbeitskreis „Medizin“)
Bundesverband Gesundheits-IT e. V., bvitg
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V., GMDS  (Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“)
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V., GDD  (Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“)

hat einen kommentierten Muster-ADV-Vertrag entworfen, der auf diese besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht, andererseits auch Praxishilfen für den Umgang mit dem Thema erstellt.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen nun vor:
1. Ein AV-Vertrag für das Gesundheitswesen mit den drei Teilen
– Einführung, Allgemeines
– dem eigentlichen Vertragsentwurf sowie der jeweiligen Kommentierung
– und zwei Anhängen
2. Einen Hinweis zum Umgang mit Altverträgen

Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Muster-AV-Vertrag bietet eine Hilfestellung, um das Thema Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen so weit wie möglich praxisgerecht für Auftragnehmer (IT-Hersteller) und Auftraggeber (Arztpraxen, Krankenhäuser, …) vertraglich umzusetzen.

Den Muster-Vertragstext finden Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv-vertrag.php
Alles rund um den Umgang mit Altverträgen erhalten Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv_altvertraege.php