TI-Installationen: Mehrwert durch Freischaltung des eArztbriefes

13.03.2018
Pressemitteilungen

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben finden aktuell die ersten Installationen der TI-Komponenten statt und ermöglichen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erste Anwendung. Jedoch wünschen sich die Arztpraxen eHealth-Anwendungen mit einem echten Mehrwert für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. TI-Anwendungen mit tatsächlich medizinischem oder organisatorischem Nutzen für die Praxen sind für die TI zwar konzipiert, werden jedoch erst später installiert.

Um die Anbindung an die TI zu fördern und für die niedergelassenen Ärzte von Anbeginn einen echten Mehrwert für ihren ärztlichen Alltag zu schaffen, bieten die im bvitg organisierten Praxissoftware-Anbieter ihren Anwenderinnen und Anwendern an, bei der Installation der TI-Komponenten gleichzeitig die Einrichtung des Zuganges der Praxis in das Sichere Netz der KVen (SNK) zu übernehmen, sofern dies im jeweiligen KV-Bezirk technisch und organisatorisch möglich ist. Des Weiteren können mit der Freischaltung des eArztbrief-Moduls die Praxen auf Wunsch sofort nach Anschluss an die TI den KV-Connect-Arztbrief nutzen und elektronisch mit ihren Kolleginnen und Kollegen kommunizieren, ohne vorher einen weiteren Vertrag mit einem SNK-Provider abschließen zu müssen. Dabei bieten die Praxissoftware-Anbieter je nach herstellerbezogenem Lizenzmodell individuelle Einstiegsangebote für die Nutzung des KV-Connect-Arztbriefes an.

Mit der Installation des TI-Anschlusses erhält die Praxis so mit dem KV-Connect-Arztbrief eine für sie nützliche Anwendung. „Die Anbieter der Gesundheits-IT schaffen damit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen echten Mehrwert und einen weiteren Anreiz, sich rasch an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Der bvitg würde es dabei begrüßen, wenn die KVen diese Aktion ihrerseits mit Unterstützungsleistungen für den Anschluss der Praxen an den KV-Connect-Arztbrief begleiten. Im Hinblick auf die Marktsituation empfehlen wir zudem, auch über eine Neuverhandlung der Finanzierungsvereinbarung nachzudenken“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg.

Zur Erinnerung: Bis zum 31. Dezember 2018 sollen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Sind sie das nicht, wird den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Zahnärzten die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent gekürzt, bis sie die Prüfung mittels VSDM durchführen können.