Klarheit schaffen bei Einführung von SNOMED CT

26.02.2020
PressemitteilungenInteroperabilität
  • In seiner aktuellen Stellungnahme äußert sich der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zur geplanten Einführung von SNOMED CT.
  • Der Verband verweist dabei auf bisher ungeklärte Punkte von den Konditionen bis hin zur Ausgestaltung des geplanten Terminologie-Kompetenzzentrums.
  • Davon abgeleitet fordert der bvitg eine gesetzliche Regelung zur Einführung von SNOMED CT und weiteren Terminologien.

Elektronische Patientenakten für die Forschung nutzbar machen und medizinische Daten besser erfassen sowie auch international verarbeiten – all das möchte das Bundesgesundheitsministerium mithilfe des Terminologie-Systems SNOMED CT ermöglichen. Der bvitg begrüßt zwar die im Patientendatenschutzgesetz angekündigte deutsche Mitgliedschaft in SNOMED International, sieht aber auf dem Weg dorthin noch großen gesetzlichen Regelungsbedarf.

Ein Dialog auf Augenhöhe

Noch vollkommen offen sind beispielsweise die Rahmenbedingungen für eine Mitgliedschaft, die Koordination von Änderungen sowie die Übersetzung des englischsprachigen internationalen Systems ins Deutsche. Der bvitg plädiert hier für gut durchdachte Entscheidungen:

„Terminologien sind immer auf eine langfristige und systemische Nutzung angelegt und sind gerade bei der Einführung für alle Beteiligten mit großem Aufwand verbunden“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Deshalb fordern wir eine vertraglich gesicherte Verwendung für mindestens zehn Jahre. Insgesamt müssen die Verhandlungen in einem transparenten, offenen Dialog mit allen beteiligten Stakeholdern geführt werden. Durch die Vielzahl und Komplexität der offenen Punkte führt darüber hinaus kein Weg an einem Gesetz vorbei, das sich explizit mit der Einführung von SNOMED CT sowie weiteren Terminologien befasst.“

Interoperabilität und Fachexpertise gewährleisten

Da SNOMED CT nicht in der Lage sein wird, alle Anforderungen einer datenunterstützen Gesundheitsversorgung zu erfüllen, verweist der bvitg in seiner Stellungnahme auf die Notwendigkeit, den Austausch zwischen verschiedenen Terminologien zu ermöglichen. Der Verband spricht sich dabei klar gegen Eingriffe in den Markt durch den Aufbau eigener Terminologie- und Mappingserver durch Selbstverwaltung und Behörden aus. Stattdessen sollte auf in der Praxis etablierte und bewährte Lösungen zurückgegriffen werden.

Weiteren Klärungsbedarf sieht der bvitg bei der Zusammensetzung des nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien, welches das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufbauen soll.

„Nicht nur aufgrund des angespannten IT-Arbeitsmarktes, sondern auch im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung sollte auch externe Expertinnen und Experten eng in die Arbeit des Kompetenzzentrums eingebunden sein“, erklärt Zilch. „Insgesamt sprechen wir uns für eine kontinuierliche Einbindung der relevanten Fachgesellschaften aus Pflege, Medizin und Forschung sowie der betroffenen Industrieverbände aus.“

Download der Stellungnahme

2020 02 25 Stellungnahme SNOMED CT (614,34 kB)