Fokus auf Kritische Infrastrukturen

20.04.2017

In der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung intensiv mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems beschäftigt und dahingehend wichtige Impulse gesetzt. Dazu gehört auch das am 12. Juni 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das verbindliche Mindestanforderungen an IT-Sicherheit für Betreiber Kritischer Infrastrukturen mitsamt der Verpflichtung zur Meldung von Störungen schafft.

Der aktuell im Umlauf befindliche Entwurf der Rechtsverordnung zur Bestimmung der Kritischen Infrastrukturen im Gesundheitswesen gibt dabei Aufschluss darüber, welche Einrichtungen besonders strenge Vorgaben bezüglich des Stands der Technik haben werden. Die damit verbundene, vom BSI beauftragte KRITIS-Sektorstudie Gesundheit zeigt, dass im Bereich der Medizintechnik bei der Nutzung bzw. Nutzbarkeit der Gerätschaften und Apparaturen besondere Kritikalität besteht. Medizinische Geräte werden in vorhandene IT-Systeme, wie beispielsweise Krankenhausinformationssysteme, integriert und sind bei der anschließenden Nutzung zur Diagnose, Therapie und bei Operationen von besonderer kritischer Bedeutung für die medizinische Versorgung. Die Lösungen und Anwendungen der bvitg-Mitgliedsunternehmen nehmen somit eine Schlüsselrolle beim Schutz kritischer Prozesse ein.

Den Mitgliedsunternehmen des bvitg ist bewusst, dass durch die zunehmende Digitalisierung die Bedeutung von IT-Sicherheit wächst und Betreiber wie auch Hersteller nur gemeinsam die Herausforderungen bei der Umsetzung erhöhter IT-Sicherheits-Maßnahmen bewältigen können. Deshalb regte der bvitg auch ein Treffen mit dem BAK Gesundheitsversorgung des UP KRITIS an.

Beim Auftakttreffen zwischen Vertretern des bvitg und des BAK herrschte eine sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre. Man einigte sich darauf, die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Betreibern perspektivisch auszubauen und zu festigen. Im Fokus der Zusammenarbeit wird das Erarbeiten eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards stehen.