Elektronische Signatur im Gesundheitswesen: Neue Voraussetzungen

22.09.2016

Mit dem Inkrafttreten der Regelungen der europäischen „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS-Verordnung) am 1. Juli 2016 gewinnen elek­tronische Transaktionen an Dynamik.

Ziel der Verordnung ist die Festlegung eines einheitlichen, europaweit gültigen Rechtsrahmens für den elektronischen Identitätsnachweis und für Vertrauensdienste, wie z. B. elek­tronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel. So sollen Weichen für eine sichere, EU-weite Nutzung digitaler Dienste gestellt werden.

Auch im deutschen Gesundheitswesen sind durch das E-Health-Gesetz Anwendungen vorgesehen, welche elektronische Transaktionen beinhalten. So sind neue technologische Möglichkeiten bei elektronischen Signaturen zu erwarten. E-Signaturen sind persönliche elektronische Nachweisdaten, die mit anderen Daten, z. B. elektronischen Dokumenten, zum Unterzeichnen verbunden werden. Bisher waren die Signaturdaten an eine Signaturkarte gebunden. Durch die neue Verordnung ist nun die Grundlage für die Verwendung von Fernsignaturen gegeben, auch von mobilen Endgeräten aus.

Im deutschen Gesundheitswesen ist derzeit der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für die Erstellung von E-Signaturen vorgesehen. Dieser schränkt die Anwendung jedoch ein, denn er erfordert ein Lesegerät sowie eine lokale Software und ist i. d. R. an einen stationären Bildschirmarbeitsplatz gebunden. Das unterstützt aber nicht die Prozesse, die bei der Bearbeitung von heute papiergebundenen Dokumenten in Krankenhäusern und Arztpraxen existieren. Hier werden Unterschriften unabhängig vom Arbeitsplatz des Arztes geleistet, z. B. bei einer Visite oder Hausbesuchen.

Die neue Verordnung ist insofern zu begrüßen, weil sie zur Akzeptanz von elektronischen Prozessen in Einrichtungen der Leistungserbringer beitragen kann. Sie ermöglicht, E-Signaturen auf mobilen Endgeräten ohne zusätzliche Geräte überall auszulesen.

Eine weitere technologische Neuerung ist das elektronische Siegel. Ähnlich zur E-Signatur werden hierdurch die Echtheit und die Unversehrtheit von versendeten Dokumenten sichergestellt. Auch dafür ist eine Fernauslösung mit mobilen Endgeräten vorgesehen. Im Gesundheitswesen könnte das elektronische Siegel so für ­jegliche Transaktionen zwischen medizinischen Einrichtungen verwendet werden, z. B. eArztbrief, Laborauftrag und -befund, elektronische Überweisung und eRezept.

Aktuell sieht der Gesetzgeber für Signaturen den HBA und ein geschlossenes Netz vor, das bislang keine flexiblen Möglichkeiten vorsieht, mobile Geräte zu unterstützen. Jedoch hat der Gesetzgeber im E-Health-Gesetz auch explizit die gematik mit der Schaffung von Voraussetzungen für mobile Anwendungen beauftragt. Der bvitg würde es begrüßen, wenn diese Voraussetzungen unter Berücksichtigung der eIDAS-Verordnung rasch geschaffen würden, damit elektronische Prozesse im Gesundheitswesen nicht mehr die Ausnahme bleiben.