Datenstrategie: Voraussetzungen für digitale Gesundheitsinnovationen „Made in Germany“ schaffen

07.04.2020
Pressemitteilungen
  • In seiner Stellungnahme äußert sich der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zum derzeitigen Entwurf der Datenstrategie der Bundesregierung.
  • Darin würdigt der Verband die Strategie als wichtige Wegmarke, verweist aber gleichzeitig auf den weiterhin großen Regelungsbedarf bei der Verfügbarkeit und Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Um am Standort Deutschland die Verfügbarkeit und -bereitstellung von Daten zu erhöhen und datengetriebene Innovationen zu fördern, hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf für eine Datenstrategie auf den Weg gebracht. In seiner Stellungnahme weist der bvitg darauf hin, dass der Gesundheitsbereich noch nicht ausreichend berücksichtigt ist.

„Von der Erforschung und Heilung seltener und chronischer Krankheiten bis hin zur patientenzentrierten Versorgung – in kaum einem anderen Bereich ist der potenzielle gesellschaftliche Mehrwert digitaler Technologien größer als im Gesundheitswesen“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Ausgerechnet in diesem Bereich ist Deutschland bezüglich der Verfügbarkeit von Daten und deren sinnvollem Einsatz schlecht aufgestellt.“

Datenverfügbarkeit in allen Bereichen steigern

Um Abhilfe zu schaffen, schlägt der bvitg eine Erweiterung der Datenstrategie vor. Zentrale Forderung ist dabei eine Verbesserung des Datenzugangs für die Industrie und die Forschung. Dies kann laut dem Verband unter anderem durch einen geregelten Zugriff forschender Industrieunternehmen auf das Forschungsdatenzentrum im SGB V sowie einen Open-Data-Ansatz bei öffentlichen Gesundheitsdaten erreicht werden. Ergänzend führt der bvitg eine breitere Auslegung der Datenspende an. Dies würde Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, freiwillig einen Beitrag zur Erforschung von Krankheiten zu leisten.

Klarheit bei Rahmenbedingungen für Datenverwendung schaffen

„Als weitere große Hürde für eine zukunftsorientierte Datennutzung im Gesundheitswesen sehen wir die weiterhin unklare und nicht einheitliche Rechtslage im Datenschutz. Diese hält noch immer Unternehmen von Investitionen ab und hemmt wichtige Forschungsvorhaben“, so Zilch.

Laut bvitg bedarf es unter anderem einer eindeutigen Regelung zur Pseudonymisierung und Anonymisierung von Gesundheitsdaten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ebenso müsste besser definiert werden, nach welchen Voraussetzungen eine Zweitnutzung von Gesundheitsdaten ohne erneute Einwilligung erfolgen kann. Gerade für Big-Data-Analysen und KI-Anwendungen wäre dies von großer Relevanz. Nicht zuletzt bemängelt der bvitg auch den derzeitigen Flickenteppich an datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Kliniken und in der Notfallversorgung.

Die europäische Perspektive im Blick behalten

Übergreifend mahnt der bvitg, dass die Datenstrategie nicht isoliert und ohne Berücksichtigung laufender europäischer Initiativen entwickelt werden darf. Nationale Insellösungen und Alleingänge müssen vermieden werden. Den Wunsch nach einer europaweiten Vernetzung hatte die EU-Kommission zuletzt unter anderem in ihrer Datenstrategie durch den angekündigten „European Health Data Space“ zum Ausdruck gebracht; einem europäischer interoperable Datenraum für Gesundheitsdaten. Für die Realisierung eines digitalen Binnenmarktes von Gesundheitsdaten müssen beide Strategien ineinandergreifen.

Download der Stellungnahme

2020 04 03 Bvitg Stellungnahme D... (634,31 kB)