Das E-Health-Gesetz II kommt!

01.10.2018
Interoperabilität

Unter Hochdruck arbeiten die Referate im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an der zukünftigen Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung. Dabei werden auch die Weichen für eine erfolgreiche Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems gestellt. Neben dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) wurde ein weiteres Großprojekt, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), auf den Weg gebracht. Während das BMG fast im Wochentakt neue Referentenentwürfe erarbeitet, soll noch 2018 ein ausführlicher Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz 2.0 oder auch „Digitalisierungsgesetz“ ausgearbeitet werden. Für das Prestigeprojekt „elektronische Patientenakte“ sollen u. a. der Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) beschleunigt und telemedizinische Leistungen in den Praxisalltag integriert werden.

Nach den letzten Aussagen von Bundesminister Spahn und seinem Abteilungsleiter für Digitalisierung Dr. Ludewig sind derzeit zwei voneinander unabhängige Gesetzgebungsverfahren geplant. Der Referentenentwurf des TSVG, auch als „E-Health-Reparatur-Gesetz“ bekannt, wurde Ende Juli veröffentlicht. Zukünftig sollen alle Versicherten über ihre mobilen Endgeräte Zugriff auf ihre Akten erhalten, während alle gesetzlichen Krankenkassen bis 2021 verpflichtet werden, ihren Versicherten eine digitale Akte zur Verfügung zu stellen. Mit der Einberufung des IT-Leiters der AOK Nordost Christian Klose als Stellvertreter von Gottfried Ludewig hat das Thema ePA damit eine weitere Aufwertung erhalten. Das Gesetz soll noch bis Ende 2018 das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Ziel sollte es dabei sein, bei Aktenlösungen auch zukünftig einen gesunden Wettbewerb zu erhalten.

Ein zweiter und wesentlich ausführlicherer Referentenentwurf des „Digitalisierungsgesetzes“ soll dann u. a. den Zugang digitaler Anwendungen in den ersten Gesundheitsmarkt und Fragen zur technischen und semantischen Interoperabilität regeln. Was genau hier geregelt werden soll – ob Schnittstellen, Semantik oder Terminologie –, ist jedoch bisher nicht erkennbar. Wünschenswert wären hier vor allem Veränderungen an vesta sowie eine Abkehr von „verordneter Interoperabilität“. Neben den gesundheitspolitischen Kernthemen ist auch eine Regulierung im Bereich Big Data zu erwarten. Die TMF (Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.) hatte hierzu bereits 2017 dezidierte Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Da die Gespräche zur Finanzierung der Anbindung von Krankenhäusern an die TI bereits intensiv geführt werden, ist anzunehmen, dass auch die Anbindung der Krankenhäuser an die TI geregelt werden wird.

Fazit: Die Vielfalt an Themen sowie auch der Handlungsbedarf sind enorm. Ein übergeordnetes eHealth-Zielbild, das allen Beteiligten die notwendige Orientierung gibt und neben kurzfristigen Gesetzeskorrekturen auch langfristige Fragestellungen thematisiert, ist wichtiger denn je und sollte zeitnah ausgearbeitet werden. Die Korrekturen am E-Health-Gesetz und eine Verabschiedung eines Digitalisierungsgesetzes sind dringend und zwingend notwendig, bleiben aber nur kleine Bausteine von vielen zur erfolgreichen und nachhaltigen Digitalisierung des Gesundheitssystems.

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bvitg-Monitor I EHC 5-2018 (1,14 MB)

bvitg-Referent

Chris Berger
Referent Politik
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