bvitg bringt konkrete Vorschläge zum Bürokratierückbau im Gesundheitswesen in Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsministerin Warken ein
08.07.2026Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. bringt sich mit konkreten Vorschlägen in die Diskussion um ein Bürokratieentlastungsgesetz ein. Ziel ist es, regulatorische Doppelstrukturen abzubauen, digitale Prozesse konsequent zu vereinfachen und den Umsetzungsaufwand für alle Beteiligten im Gesundheitswesen nachhaltig zu reduzieren.
„Digitalisierung darf Bürokratie nicht einfach elektronisch fortschreiben. Unser Ziel muss sein, Prozesse grundlegend zu vereinfachen, Doppelstrukturen abzubauen und digitale Lösungen konsequent am Versorgungsalltag auszurichten. Die Gesundheits-IT-Industrie bringt dafür das notwendige Know-how ein und ist bereit, diesen Wandel gemeinsam mit Politik und Selbstverwaltung zu gestalten“, sagt Sascha Raddatz, Geschäftsführer des bvitg.
Digitalisierung muss Bürokratie abbauen – nicht digital fortschreiben
Der bvitg begrüßt das politische Ziel, bürokratische Belastungen im Gesundheitswesen konsequent zu reduzieren. Voraussetzung für einen nachhaltigen Bürokratieabbau ist jedoch ein grundlegendes Verständnis davon, was Digitalisierung leisten kann.
Die bloße Digitalisierung analoger Prozesse führt nicht automatisch zu weniger Bürokratie. Werden bestehende Abläufe lediglich elektronisch abgebildet, bleiben Medienbrüche, redundante Dokumentationspflichten und komplexe Verfahrensanforderungen häufig bestehen oder werden sogar ausgeweitet. Digitalisierung entfaltet ihren Mehrwert erst dann, wenn Prozesse vereinfacht, automatisiert und konsequent an den Bedürfnissen der Anwenderinnen und Anwender ausgerichtet werden.
Die Gesundheits-IT-Industrie übernimmt hierbei eine zentrale Rolle. Als Innovationspartner verfügt sie über die technische und praktische Expertise, regulatorische Anforderungen mit modernen digitalen Lösungen zu verbinden und bestehende Prozesse grundlegend neu zu gestalten. Gleichzeitig gilt es, doppelte Datenerhebungen, überlappende Dokumentationspflichten und widersprüchliche Meldeanforderungen systematisch zu identifizieren und zu harmonisieren. Nur so lassen sich nachhaltige Entlastungen erzielen, die sowohl die Datenqualität verbessern als auch Ressourcen in der Versorgung freisetzen.
Verordnungssoftwareschnittstelle (VoS-St): Verpflichtung auf den Prüfstand stellen
Der Verband plädiert für die Streichung der Verpflichtung zur Verordnungssoftwareschnittstelle gemäß § 371 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Die Schnittstelle hat bislang keinen relevanten Markt für externe Verordnungssoftware geschaffen. Aufgrund der tiefen Integration der Arzneimittelverordnung in Praxisverwaltungssysteme ist auch künftig nicht zu erwarten, dass sie wettbewerbliche Bedeutung erlangt. Gleichzeitig verursacht die gesetzliche Verpflichtung erhebliche Aufwände für Entwicklung, Pflege, Nachhaltung und (Re-)Zertifizierung.
Nach Einschätzung der Mitgliedsunternehmen könnten durch den Wegfall dieser Verpflichtung jährlich rund 150 bis 180 Personenstunden je Praxisverwaltungssystem eingespart werden. Bei rund 100 zugelassenen Systemen entspricht dies einem Entlastungspotenzial von insgesamt 15.000 bis 18.000 Personenstunden pro Jahr für die digitale Gesundheitswirtschaft. Gleichzeitig würden auch gematik und Kassenärztliche Bundesvereinigung von Zertifizierungsaufwänden entlastet.
Personalbemessung im Krankenhaus digital und praxistauglich gestalten
Der bvitg unterstützt das Ziel einer belastbaren Personalbemessung in Krankenhäusern ausdrücklich. Die derzeitige Umsetzung der PPR 2.0 ist jedoch nicht konsequent digital konzipiert und verfügt bislang über keine einheitliche technische Spezifikation, auf deren Grundlage Hersteller interoperable Lösungen entwickeln können.
In der Praxis führt dies dazu, dass Krankenhäuser Daten teilweise weiterhin handschriftlich erfassen und anschließend manuell in andere Systeme übertragen müssen. Zusätzlich werden die Daten quartalsweise an das InEK übermittelt, ohne dass bislang eine inhaltliche Auswertung erfolgt. Der bürokratische Aufwand steht damit in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Erkenntnisgewinn.
Der bvitg spricht sich deshalb für einen vollständig digitalen Prozess mit standardisierten Spezifikationen und einer qualitätsgesicherten inhaltlichen Auswertung der erhobenen Daten aus. Darüber hinaus bleibt die Forderung bestehen, dass ein leistungsfähiges digital gestütztes Instrument für die Personalbemessung ausreichen sollte und parallele Dokumentationspflichten vermieden werden.
Digitale Abrechnung stärken: Elektronische Signaturen ermöglichen
Ein weiteres konkretes Entlastungspotenzial sieht der Verband in der Digitalisierung von Abrechnungsprozessen nach § 302 SGB V. Insbesondere im Bereich der Pflegedienste und der Homecare-Versorgung führen analoge Unterschriften und papiergebundene Empfangsbestätigungen weiterhin zu Medienbrüchen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und verzögerten Prozessen.
Der bvitg setzt sich deshalb dafür ein, elektronisch signierte Dokumente im Rahmen der Abrechnung nach § 302 SGB V rechtssicher zu ermöglichen. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bietet hierfür die geeignete Grundlage. Elektronische Signaturen können papierbasierte Bestätigungsprozesse ersetzen, Verwaltungsaufwände reduzieren und die digitale Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringenden und Kostenträgern deutlich vereinfachen.
Gemeinsam Bürokratie wirksam abbauen
Der bvitg wird den politischen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten und seine Expertise in die Ausgestaltung eines wirksamen Bürokratierückbaus einbringen. Nachhaltige Entlastung entsteht nicht durch die Digitalisierung bestehender Bürokratie, sondern durch die intelligente Neugestaltung von Prozessen, die Harmonisierung regulatorischer Anforderungen und die enge Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Gesundheitswesen und Industrie.