Es darf keinen weiteren Verzug bei der ePA geben

20.08.2020
PressemitteilungenElektronische Patientenakte
Der bvitg erachtet die am 19.08. von Datenschützerinnen und Datenschützern geäußerte Kritik am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) als nicht nachvollziehbar und fordert, weiter am Start der Akte zum Jahreswechsel festzuhalten.

Vor großen rechtlichen Problemen, welche den Start der elektronischen Patientenakte (ePA) gefährden, warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber sowie mehrere Landesdatenschützerinnen und -datenschützer in einer gestrigen Pressekonferenz. Sie fordern nachträglich weitere Ergänzungen am Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

Berechtigungsmanagement und Zugriffsmöglichkeiten

Bemängelt wurde konkret die fehlende Möglichkeit für Versicherte, individuell Dokumente freizugeben. Dies soll erst ab 2022 möglich sein.

Aus Sicht des bvitg ist dieser stufenweise Ausbau technisch sinnvoll und liefert gleichzeitig den Vorteil, dass Mehrwerte der ePA frühzeitig ins Gesundheitssystem eingebracht werden können. Der Verband verweist zudem darauf, dass Patientinnen und Patienten von Anfang an volle Kontrolle über ihre Daten haben. So können sie festlegen, wer auf ihre Daten Zugriff hat und den vergebenen Zugriff jederzeit wieder entziehen. Zudem ist die Nutzung der ePA jederzeit freiwillig und auch zu einem späteren Zeitpunkt des Ausbaus möglich.

Ein weiterer Kritikpunkt war das Wegfallen der ursprünglich geplanten stationäres ePA-Terminals bei den Krankenkassen. Der bvitg bezweifelt, dass dies ein vertrauensvoller und datenschutzkonformer Weg für Versicherte wäre, die Dokumente in ihrer ePA zu verwalten. Eine derartige Regelung ist aus bvitg-Sicht weder sinnvoll noch zeitgemäß. Dies wurde im Zuge des parlamentarischen Prozesses von fast allen Beteiligten kritisiert.

Datenschutz versus Patientensicherheit und -wahlfreiheit

Angesichts der Tatsache, dass die Forderung nach einer ePA bereits 15 Jahre alt ist und vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mehrwerte für Versicherte und Leistungserbringer lehnt der Verband eine Verschiebung des geplanten ePA-Starts ab. Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf ihre Daten und die ePA ist das Medium, um ihnen diese zum Beispiel in Form von Befunden oder Medikationsplänen zur Verfügung zu stellen. Die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten wird durch die ePA nicht geschwächt, sondern ganz im Gegenteil gestärkt.