So werden Sie Mitglied des Bundesverbandes Gesundheits-IT

Es freut uns, dass Ihr Unternehmen Mitglied im Bundesverband Gesundheits-IT werden möchte. Für einen erfolgreichen Antrag zur Aufnahme in den Bundesverband Gesundheits-IT laden Sie bitte das bereitgestellte Formular herunter, füllen es aus und schicken es unsigniert an uns zurück.

Schicken Sie die ausgefüllte PDF-Datei bitte ausschließlich per E-Mail an Luise Redders. Im Anschluss leiten wir das digitale Unterschriftsverfahren per DocuSign ein.

Frau Redders steht Ihnen jederzeit gerne für weiterführende Informationen oder Fragen zur Verfügung.

Wer kann Mitglied werden?

Prinzipiell steht der Verband allen Unternehmen offen, die digitale Primär- und Sekundärlösungen für das Gesundheitswesen herstellen oder anbieten. Junge Unternehmen und Startups sind bei uns ausdrücklich willkommen.

Zu den Themenbereichen unserer Mitglieder zählen:

  • Administrative und medizinische Informationssysteme für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege-Einrichtungen sowie medizinische Versorgungszentren
  • Arzneimitteldatenbanken, Archiv- und Kommunikationslösungen, Systeme für Apotheken und Materialwirtschaften, Laboratorien, Radiologien und weitere Fachrichtungen
  • Lösungen zur einrichtungsübergreifenden Kommunikation sowie Telematikanwendungen
  • Patientenzentrierte Dienste wie Gesundheitsakten, eServices und Infrastrukturlösungen

Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband ist, dass ein Unternehmen durch die Herstellung oder den Vertrieb von informationstechnischen Systemen bzw. Software einen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 € im Gesundheitswesen erzielt.

Zudem können Unternehmen als sogenannte verbundene Mitglieder mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten aufgenommen werden, wenn und solange sie im mehrheitlichen Besitz eines Mitglieds stehen.

Detaillierte Informationen können Sie unserer Satzung (s.u.) entnehmen.

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

Reguläre Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 12.750 €, zusätzlich wird ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 5.000 € fällig. Verbundene Mitglieder zahlen keinen Aufnahmebeitrag und lediglich einen jährlichen Sonderbeitrag von 2.750 €.

Startups und junge Unternehmen, die Entrepreneur-Mitglied sind, zahlen zusätzlich zum Aufnahmebeitrag einen deutlich reduzierten Sonderbeitrag in Höhe von 3.500 € pro Geschäftsjahr. Das erste Jahr der Mitgliedschaft ist für sie beitragsfrei.

Detaillierte Informationen können Sie unserer Beitragsordnung (s.u.) entnehmen.

Wie läuft die Entscheidungsfindung im Verband?

Grundsätzlich ist der bvitg demokratisch aufgebaut, alle Projekt- und Arbeitsgruppen stehen den Mitgliedern gleichberechtigt zur Mitwirkung offen. Bei der Mitgliederversammlung haben reguläre Mitglieder – unabhängig von ihrer Größe – dieselbe Anzahl an Stimmen. Das Stimmrecht von Verbundenne Mitgliedern und Entrepreneur-Mitgliedern ist auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt.

Detaillierte Informationen können Sie unserer Satzung (s.u.) entnehmen.

Ihre Ansprechpartnerin im Verband