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bvitg e.V. als Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller anerkannt

24.08.2012

Der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, hat mit Wirkung zum 16. August 2012 den Bundesverband Gesundheits-IT als eine maßgebliche Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller gemäß § 92 Abs. 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V anerkannt.

Damit gehört der bvitg nun zu dem Kreis der zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller, denen vor abschließenden Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien nach §§ 135, 137c und 137e SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.

„Konkret geht es darum, dass wir mit unserer Expertise immer dann gefragt sind, wenn der G-BA Richtlinien über die Bewertung und Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlässt, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht,“ so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg.

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