Digitale Kommunikation im Gesundheitswesen: Elektronische Akten in Patientenhand nicht weiter verzögern

01.03.2017
Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakten gestatten es den Bürgern, gesundheitlich relevante Daten zu sammeln, sie selbstständig zu verwalten und sie denjenigen unkompliziert und schnell zugänglich zu machen, die einen Zugang zu diesen Daten benötigen. In vielen europäischen Ländern sind elektronische Patientenakten mittlerweile zentrales Element nationaler E-Health-Strategien. So wird in Österreich seit Ende 2015 von der dortigen Sozialversicherung die nationale Gesundheitsakte ELGA aufgebaut.

Jeder Österreicher, der die ELGA nutzen möchte, kann darauf per Webbrowser oder Mobilgerät zugreifen. Derzeit werden alle österreichischen Krankenhäuser angebunden. Die Arztpraxen sollen bald folgen. Aus der Schweiz ist Ähnliches zu berichten: Dort befindet sich eine stark dezentral organisierte Patientenakte in Aufbau, elektronisches Patientendossier genannt. Ein intensiv diskutiertes und dann mit großer Mehrheit verabschiedetes Bundesgesetz machte den Weg frei.

Ziel ist die elektronische Akte unter Kontrolle des Bürgers

Auch im deutschen Gesundheitswesen werden sich viele der mit der Digitalisierung verknüpften Hoffnungen nur erfüllen, wenn elektronische Patientenakten flächendeckend zur Verfügung stehen. Das sieht auch die Politik so. So haben die Bundestagsabgeordneten Katja Leikert und Maik Beermann ein Strategiepapier der CDU-Fraktion vorgelegt, in dem sie die Einführung elektronischer Akten fordern: „Mit der ePatientenakte, auf die der Patient über das Internet jederzeit zugreifen kann, hat er einen Überblick über Diagnosen und Therapien und kann besser in gemeinsame Entscheidungsprozesse eingebunden werden“, so Leikert und Beermann.

Tatsächlich entstehen derzeit an mehreren Stellen im deutschen Gesundheitswesen elektronische Patientenakten, die mittelfristig Bestandteil einer bundesweiten Akteninfrastruktur werden könnten. So lässt die Techniker Krankenkasse (TK) eine elektronische Patientenakte entwickeln, die als zentrale Online-Akte in einem Rechenzentrum des IT-Dienstleisters auf deutschem Boden gehostet werden soll. „Diese Akte wird bei uns eine Satzungsleistung. Alle unsere Versicherten haben darauf Anspruch“, betont TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas. „Wir wollen die Akte auch über unsere App zugänglich machen, so dass ein mobiler Zugriff gewährleistet ist.“

In einem ersten Schritt will die Krankenkasse die Patientenakten ihrer Versicherten mit jenen Daten füllen, über die sie ohnehin verfügt. So könnte beispielsweise ein elektronischer Impfpass umgesetzt werden. „Wir werden Verordnungsdaten einspielen und mit zeitlicher Verzögerung auch ambulante Diagnosen und Leistungen“, so Baas. In weiteren Ausbauschritten sollen dann Versicherte eigene Daten, zum Beispiel Sensordaten, einstellen können. Auch soll es Schnittstellen zu medizinischen IT-Systemen geben.

Anforderungen an Patientenakten müssen klar definiert sein

Ein zweites krankenkassengetriebenes Aktenprojekt, das bei den Schnittstellen ebenfalls auf IHE-Profile setzt, läuft aktuell bei der AOK Nordost. Dort wird mit einem IT-Dienstleister und in Kooperation mit mehreren privaten Krankenhausketten, einem Ärztenetz und der KV Mecklenburg-Vorpommern eine regionale Gesundheitsplattform vorangetrieben, auf der unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung gestellt werden können.

„Aus Sicht der Gesundheits-IT-Anbieter und vor allem aus Sicht des Patienten ist es zu begrüßen, dass das Thema ePA endlich in den Fokus rückt. Ziel sollten allerdings nicht aufwändige Insellösungen einzelner Krankenkassen sein, sondern Aktenlösungen, die einheitlichen technischen und semantischen Standards folgen“, betont Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V.

Wichtig ist dem bvitg zudem, dass es einen freien Markt elektronischer Patientenakten gibt, bei dem der Bürger oder Patient das Recht hat, zwischen konkurrierenden Aktenlösungen zu wählen und die Kosten dafür dann auch erstattet zu bekommen. Detailliert zusammengefasst ist die Position des bvitg zu elektronischen Patientenakten in einem neuen Positionspapier, das im März 2017 vorgelegt wurde. Hier wird auch die Forderung der Leistungserbringer nach einer Vergütung des Einstellens und Einlesens von Daten sowie für Datenpflege und Aktualisierung unterstützt.

Gesetzlicher Justierungsbedarf

Um das Ziel eines Netzes interoperabler, vom Patienten kontrollierter elektronischer Patientenakten zu erreichen, sind noch einige gesundheitspolitische Weichenstellungen erforderlich, sowohl auf gesetzlicher Ebene als auch auf Ebene der Selbstverwaltung und der in der Hand der Selbstverwaltungen liegenden Betreibergesellschaft für die Telematikinfrastruktur (gematik).

Auf gesetzlicher Ebene sollte im Patientenrechtegesetz des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ergänzend im Sozialgesetzbuch das Recht des Bürgers auf strukturierte Gesundheitsdaten festgehalten werden. Auch sollten die Vorgaben für die Einführung der ePA präzisiert werden. So sind elektronische Patientenakten seit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes Anfang 2016 zwar explizit als Anwendung der Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen im §291a SGB V verankert. Die Regelungen sind aber noch sehr unkonkret.

Das betrifft die Fristen für die Einführung solcher Akten, die weiter spezifiziert werden müssen, aber auch die Finanzierung und einige Details der Umsetzung. So lassen sich aus Sicht der Industrie elektronische Patientenakten und elektronische Patientenfächer schlecht trennen. Künftige Akten dürften eher beides enthalten, sowohl Daten medizinischer Institutionen als auch vom Patienten eingestellte Daten.

Keine falschen Weichenstellungen

Sehr fraglich ist schließlich, ob das ebenfalls im E-Health-Gesetz angelegte Interoperabilitätsverzeichnis, das im Sommer 2017 seinen Betrieb aufnehmen soll, geeignet ist, die nötige technische Standardisierung bei elektronischen Patientenakten voranzubringen. So wie das Interoperabilitätsverzeichnis derzeit geplant ist, besteht die Gefahr, dass die Selbstverwaltung bzw. die gematik die Zulassung von Standards steuert, statt sich die besten Standards im freien Wettbewerb der Lösungen entwickeln zu lassen. Am Ende könnte das dazu führen, dass jeder Versorgungssektor eigene Standards etabliert, was letztlich den Zugang des Patienten zu seinen Daten erschweren würde.