Aus den Arbeitsgruppen

31.08.2017
Interoperabilität

Am 5. Juli traf sich die AG Interoperabilität zu ihrem zweiten Präsenztreffen in 2017. Auf der Agenda standen neben „eigenen“ AG-Projekten, wie dem FHIR-Workshop zur Vernetzung von mobilen Apps mit Praxis- und Kliniksystemen, einige gesetzliche Vorgaben zur Interoperabilität.

So wurde durch ein „überraschendes“ Omnibusverfahren am 1. Juni 2017 eine Änderung im § 291d SGB V vom Bundestag beschlossen, die nun auch Fristen zur Umsetzung von standardisierten Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Wechsel der Gesundheits-IT-Systeme vorsieht. Hinzugekommen ist auch eine Ermächtigung des BMG, Fristen für die Integration weiterer offener und standardisierter Schnittstellen festzulegen. Dies wurde von der AG kritisch diskutiert: Zum einen sei es nicht absehbar, welche Schnittstellen das sein könnten, zum anderen impliziere das Gesetz eine gewisse Beliebigkeit bei der Fristenlegung, was die Industrie vor große Probleme in der Implementierung der Schnittstellen stellen könnte. Vorab sei es grundsätzlich erstmal notwendig, dass sich der bvitg gemeinsam mit der KBV und DKG Gedanken über die Durchführung sowie den inhaltlichen Umfang von Archivierung und Systemwechsel mache. Vor allem im stationären Sektor müsste der bvitg gemeinsam mit seinen betroffenen Mitgliedern einen Standard für einen Systemwechsel finden. Weitere konkrete Spezifikationen wie der Arztbrief PLUS werden derzeit schon über das Interoperabilitätsforum erarbeitet.

Ein weiteres Thema der Sitzung war die Einführung des Interoperabilitätsverzeichnisses vesta. Dieses hat seinen Betrieb am 30. Juni 2017 aufgenommen. Parallel dazu wurden Experten nominiert, darunter für den bvitg Dr. Peter Geibel und Dr. Frank Oemig. Ihre Aufgabe wird es sein, Standards und Empfehlungen der gematik zu kommentieren. Grundsätzlich gäbe es laut der AG-Teilnehmer noch eine Reihe ungeklärter Fragen wie: Was ist alles ein Standard? Und in welcher Granularität sollen Leitfäden eingestellt werden? Bis zur nächsten Sitzung am 9. November 2017 bleibt es also spannend.